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Bürger, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen für den Start einer unselbständigen Beschäftigung eine Berechtigung für den Arbeitsmarkt, für die das Arbeitsmarktservice (AMS) verantwortlich ist. Welche Berechtigung notwendig ist, hängt ab von:
Weitere Informationen finden Sie unter www.migration.gv.at und www.ams.at. Wichtig ist: eine Anerkennung berechtigt nicht zum Arbeitsmarktzugang oder gültigem Aufenthalt.
Bürger, die aus einem EU-Staat nach Österreich kommen, benötigen keine Bewilligung um zu arbeiten und haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sollten EU-Bürger jedoch länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen, wird eine Anmeldebescheinigung benötigt, die von der Aufenthaltsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) ausgestellt wird.
Als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte und ihre Angehörigen werden folgende Leistungen angeboten
Integrationsservice für Fachkräfte
Garnisongasse 3/8, 2. Stock 1090 Wien
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8:00 – 18:00 Uhr
Tel.: +43 50 46 89
fachkraft@integrationsfonds.at
Die regionalen Geschäftsstellen des AMS sind dabei behilflich, wenn ein unselbstständiges Dienstverhältnis angestrebt wird. Nehmen Sie Dokumente wie Zeugnisse, Ausbildungsnachweise sowie Anerkennungsbescheide oder Bewertungsgutachten (Wichtige Begriffe) zu Ihrem Berater/ Ihrer Beraterin mit.
Eine besondere Initiative des ÖIF, in Kooperation mit der WKÖ und dem AMS, ist das Programm „Mentoring für Migrant/innen“ für Hochqualifizierte. Dieses Programm wird erfolgreich in allen Bundesländern, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich, durchgeführt. Dabei unterstützten erfahrene Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, mithilfe ihres Wissens und ihrem Netzwerk, Personen mit Migrationshintergrund über einen Zeitraum von sechs Monaten bei der Integration am österreichischen Arbeitsmarkt. Mehr Informationen erhalten Sie https://www.integrationsfonds.at/weiterbildung/mentoring-fuer-migrantinnen/