Selbständigkeit

Sie möchten Unternehmer werden? Dies ist eine hervorragende Chance für Menschen, die gestalten wollen und bereit sind, sich überdurchschnittlich einzusetzen, aber auch Freude daran haben, Herausforderungen zu meistern und ihre Existenz gerne selbständig aufbauen.

Die Gewerbeberechtigung

In Österreich benötigen Sie für jede gewerbliche Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) ausgestellt wird. Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft. 

Da die Art der Gewerberechtigung von der ausgeübten Tätigkeit abhängt, kontaktieren Sie bitte eine Beratungsstelle für weitere Informationen. Für manche Berufe ist auch ein Befähigungsnachweis erforderlich.

Voraussetzungen für die Selbständigkeit

Neben der für bestimmte Gewerbe erforderlichen Befähigungsnachweise, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR oder eines anderen Staates, mit dem ein diesbezüglicher Staatsvertrag abgeschlossen wurde, oder ein Aufenthaltstitel, der zur gewünschten selbständigen Tätigkeit berechtigt
  • Wohnsitz in Österreich (in Sonderfällen nicht erforderlich)
  • Unbescholtenheit

Weitere Informationen und Beratung zur Unternehmensgründung in Österreich finden Sie direkt unter www.gruenderservice.at 

Weitere Information zu Leben und Arbeiten in Österreich finden Sie unter: www.migration.gv.at

Beratung zur Selbständigkeit

Wir empfehlen Ihnen, sich auf dem Weg in die Selbständigkeit von der Wirtschaftskammer begleiten zu lassen. 

Die Wirtschaftskammern bieten mit dem Gründerservice österreichweit kompetente Expertenberatung in sämtlichen Fragen – z.B. von der ersten Idee bis zu letzten Finanzierungsplänen oder Versicherungsfragen. Kostenlose Angebote dazu sind:

  • Workshops  
  • Individuelle Beratungsgespräche 
  • Veranstaltungen

 www.gründerservice.at