Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) ist bemüht, seine Website berufsanerkennung.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die nachstehenden Punkte konnten im Zuge einer Selbstüberprüfung nicht als barrierefrei bewertet werden: 

  • Die semantische Struktur (z. B. H1-Auszeichnung) ist noch nicht durchgängig korrekt. Eine Überarbeitung erfolgt schrittweise.
  • Mehrere Überschrifts-Elemente (z. B. in „Erfolgsstories“), einige Textelemente und Buttons zeigen Kontrastfehler.
  • Die Cookie-Zustimmungskomponente enthält Kontrastprobleme beim Hintergrund.
  • Einige Beschriftungen von Formularfeldern enthalten fehlerhafte Hintergrundfarben.
  • Einzelne Listen-Elemente fehlen oder sind unvollständig ausgezeichnet.
  • Einige Links weisen keine gültige Sprache auf.
  • Mehrere ARIA-Beschreibungen sind fehlerhaft oder fehlen.

Die Behebung dieser Punkte ist gerade in Bearbeitung bzw. ist eine großes Update der gesamten Website geplant. Dies bedarf jedoch größerer, technischer Entwicklungen und wird im Rahmen zukünftiger Releases umgesetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2012 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im Juni 2025. Überprüft wurden Startseite, Übersichtsseiten, Berufsanerkennungs-ABC, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an renate.bajko(at)integrationsfonds.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.berufsanerkennung.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Österreichischer Integrationsfonds
Team Kommunikation
Schlachthausgasse 30
E-Mail: renate.bajko(at)integrationsfonds.at 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Das Team Kommunikation des Österreichischen Integrationsfonds ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0, WCAG 2.1 und WCAG 2.2. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.2 wurde im Juni 2025 durchgeführt.